Förderungen
Wer wird gefördert?
Im Sinn des Stifters und unserer Satzung entsprechend fördert die Stiftung in erster Linie Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und Ihre Familien, sofern diese finanziell bedürftig sind. Dies können zum Beispiel geeignete Therapien oder Hilfsmittel sein, die von den öffentlichen Stellen nicht übernommen werden, aber einen Wirknachweis oder eine medizinische Empfehlung haben.
Einzelförderungen können darüber hinaus Kinder und Jugendliche mit besonderer Begabung (Nachweis erwünscht) erhalten. So kann zum Beispiel musikalische, naturwissenschaftliche oder künstlerische Begabung gefördert werden.
Außerdem unterstützt die A und O Stiftung gemeinnützige Projekte und Vereine, in den Bereichen Bildung und Jugendarbeit, sofern ausdrücklich die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen gefördert wird.
Die Projekte müssen neben einem Finanzplan, Projektbeschreibung und dem Freistellungsbescheid auch eine Zielbeschreibung einreichen, in der die Wirksamkeit dargestellt wird. Details entnehmen Sie bitte dem ⇒ Antragsformular.
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Wir bitten um Verständnis, dass wir nur eine Auswahl an Projekten und Einzelpersonen fördern können. Bis auf wenige Ausnahmen fördern wir Projekte nur für eine begrenzte Laufzeit.
Die A und O Stiftung fördert folgende Anliegen grundsätzlich nicht:
• Hilfe zum Lebensunterhalt (Schulden, Möbel, Urlaub, Lebensmittel etc.)
• Delfintherapien
• Therapien und Projekte im Ausland
• Ausbildung für Assistenzhunde