Spenden und Zustiftungen
Was ist eine Zustiftung?
Die A und O Stiftung kann ihre wichtigen Aufgaben nur mit einem umfangreichen Stiftungskapital nachhaltig erfüllen. Neben Spenden sind Zustiftungen dabei von besonderer Bedeutung.
Im Unterschied zu einer Spende wird eine Zustiftung direkt dem Stiftungskapital zugeführt und bleibt dort dauerhaft erhalten. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dürfen für unsere Förderprojekte verwendet werden, während das Kapital selbst unberührt bleibt. Je größer das Stiftungskapital ist, desto mehr Erträge können wir für unsere gemeinnützigen Zwecke ausschütten.
Wie kann ich eine Zustiftung tätigen?
Sie können ganz einfach einen Betrag auf das Konto der A und O Stiftung überweisen. Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt das Wort „Zustiftung“. Nur so wird Ihr Beitrag korrekt als Zustiftung verbucht. Für die Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ändert sich durch eine Zustiftung nichts – sie wird wie gewohnt ausgestellt. Bei Beträgen bis zu 300 Euro genügt Ihr Überweisungsträger als Nachweis für das Finanzamt.
Wie hoch sollte eine Zustiftung sein?
Es gibt keine Mindesthöhe – jede Zustiftung, egal in welcher Summe, ist willkommen! Auch kleinere Beträge tragen dazu bei, unsere Arbeit langfristig zu sichern.
© Adobe Stock – thingamajiggs
Steuerliche Vorteile für Sie
Gerade bei höheren Beträgen oder Erbschaften bieten Zustiftungen steuerliche Vorteile. Dank der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts, die seit 2007 gilt, sind Zuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen wie unsere Stiftung steuerlich privilegiert:
Schenkungs- und Erbschaftssteuer
Zustiftungen sind innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall steuerfrei.
Einkommenssteuer
Zustiftungen können Ihr steuerpflichtiges Einkommen mindern. Es gibt Höchstgrenzen, die je nach persönlicher Situation variieren.
Langfristige Vorteile
Nicht genutzte steuerliche Vorteile können vorgetragen werden, was Ihre steuerliche Planung erleichtert. Der maximale steuerlich anerkannte Betrag für die Ausstattung einer Stiftung liegt bei einer Million Euro, bei Verheirateten sogar doppelt so hoch – und kann über zehn Jahre verteilt werden.
Ihre Zukunft gestalten – mit einer Testamentsspende
Wenn Sie selbst entscheiden möchten, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschieht, ist eine Nachlassplanung sinnvoll. Bereits zu Lebzeiten können Sie durch eine Zustiftung sicherstellen, dass Ihr Geld genau den Zweck erfüllt, den Sie wünschen – und dass es dauerhaft für die gemeinnützige Arbeit unserer Stiftung eingesetzt wird. Wenn Sie darüber nachdenken, die A und O Stiftung im Rahmen Ihrer Nachlassplanung zu unterstützen, stehen wir Ihnen gern für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
[KI optimierter Text]